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AGBs
§1 Kommissionsverkauf
LOVED kidssecondhand (im Folgenden auch: Kommissionär) nimmt gebrauchte Artikel von Lieferanten/Verkäufern (im Folgenden auch: Kommittenten) in Kommission.
Für die Anlieferung von Ware wird ein Termin vereinbart. Es gilt eine Grenze von 50 Artikel pro Lieferung. Es gibt keine Grenze an Terminen pro Haushalt. Die Lieferung wird sofort gesichtet und nach Annahme und Nicht-Annahme sortiert. Dies dauert in der Regel 15 Minuten (kann aufgrund von Kundenaufkommen variieren) und der Kommittent kann die nicht angenommene Ware wieder mitnehmen.
Innerhalb von 2 Tagen wird LOVED die Ware für den Verkauf herrichten, auspreisen und im Laden ausstellen. Dazu stellt LOVED die Verkaufsliste aus, die die Kommittenten per E-Mail erhalten. Sie Verkaufsliste beinhaltet die Auflistung aller in den Kommissionsverkauf aufgenommenen Artikel und deren Verkaufspreise. Aufgrund von besonderen Nachfragen an bestimmten Artikeln kann es sein, dass einzelne Artikel schneller in den Verkauf genommen werden als der Rest der Lieferung und bevor die Kommittenten die Verkaufsliste per E-Mail bekommen.
Die nicht in den Verkauf aufgenommene Ware muss innerhalb der nächsten zwei Öffnungstagen nach Erhalt des Warenbelegs abgeholt werden.
§2 Zustand der Ware
Die Ware muss unabhängig der Warengruppe gereinigt geliefert werden, frei von Mängeln und größeren Abnutzungen sein. Textilien müssen gewaschen, ohne Flecken und Gerüche (Keller oder ähnlichem) sein. Bei anderen Gegenständen gilt: Puzzle, Spiele und Spielesets müssen auf Vollständigkeit geprüft sein, die Spielanleitungen müssen vorhanden sein. Elektronische Dinge müssen funktionieren und mit Batterien gebracht werden. Falls LOVED kidssecondhand die Ware annimmt und im Einzelfall eine Reinigung oder Reparatur für notwendig und sinnvoll hält, wird der dafür geleistete Aufwand mit der Lieferantin/Lieferanten verrechnet. Wird nach der Warenannahme ein Mangel festgestellt und die Kommittenten zur Rücknahme aufgefordert, muss die betroffene Ware innerhalb einer Woche wieder abgeholt werden. Geschieht dies nicht, behält LOVED kidssecondhand sich das Recht vor diese Waren kostenlos karitativen Zwecken zuzuführen oder zu entsorgen.
§3 Dauer des Vertrags
Ab Ende März werden ausschließlich Frühjahrs- und Sommerartikel angenommen, ab Ende August ausschließlich Herbst- und Winterartikel. Der Verkauf erfolgt saisonweise im Halbjahreswechsel: Die Sommersaison endet mit dem letzten Öffnungstag im August, die Wintersaison mit dem letzten Öffnungstag im März.
Die zum Verkauf ausgewählten Artikel verbleiben für den Zeitraum der aktuellen Saison in den Verkaufsräumen. Die Ware, die innerhalb der aktuellen Saison nicht verkauft wurde, muss innerhalb der Folgewoche nach jeweiligem Saisonende von den Kommittenten unaufgefordert abgeholt werden. Individuell können nach Absprache nicht verkaufte Artikel einer Saison in die nächste Saison überführt werden und somit weiter im Verkauf bleiben.
Nicht verkaufte Ware aus den folgenden Saisons müssen innerhalb einer Woche nach Ablauf der jeweiligen Feiertage abgeholt werden: Weihnachten, Ostern, Halloween. Falls sie nicht in diesem Zeitraum abgeholt werden, steht es LOVED frei, die Dinge karitativen Zwecken zuzuführen.
Die Ware verbleibt grundsätzlich bis zum Verkauf oder bis zur kostenlosen Abgabe in karitative Einrichtungen im Eigentum der Kommittenten.
§4 Preisgestaltung und Auszahlung
Der Ladenpreis eines Artikel setzt sich zusammen aus dem von LOVED festgesetzten Verkaufspreis, auf dem die 19% Mehrwertsteuer hinzuaddiert wird.
Der gemeinsame Gewinn ergibt sich, nach dem Verkauf eines Artikels, aus dem Ladenpreis minus der 19% Mehrwertsteuer für das Finanzamt. Den Gewinn nach Abzug der Steuer teilt sich LOVED und die Kommittenten 50/50. Der Einfachheit halber steht auf dem Auszahlungsbeleg für die Lieferanten/Kommittenten daher:
Kommissionanteil Lieferant 40%, Kommissionanteil LOVED 60%.
Die Preisgestaltung und die Entscheidung über die Höhe der Verkaufspreise obliegt LOVED kidssecondhand. Einzelne Preisabsprachen und Preisvorstellungen können in Einzelfällen direkt bei Abgabe der Waren besprochen werden. Die Kommittenten müssen dies selbst ansprechen. Mit der Abgabe der Waren erlären sich die Kommittenten mit dieser Regelung einverstanden.
Für innerhalb der ersten vier Wochen nach Verkaufsbeginn der Ware vorzeitig abgeholte Ware (nicht zum Zeitpunkt des Saisonendes) erhebt der Kommissionär eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Verkaufspreises.
LOVED kidssecondhand darf auf die Verkaufspreise saisonale oder bei nachträglich festgestellten kleinen Mängeln individuelle Nachlässe bis zu 30% gewähren. Sind die Kommitenten damit nicht einverstanden, können sie dieses bei der Warenabgabe ablehnen.
Die Kommittenten können sich jederzeit zu den Öffnungszeiten und zeitlich unbefristet ihren Gewinn auszahlen lassen. Da innerhalb einer Woche ein Umtausch von Bekleidung und Schuhen möglich ist, kann die Auszahlung der Gewinne aus dieser Warengruppe erst frühestens eine Woche nach Verkauf der Artikel stattfinden.
Der Gewinn verfällt zu keinem Zeitpunkt. Für den Fall, dass der Laden schließen muss, werden die Kommittenten per E-Mail benachrichtigt und aufgefordert, Ihren Gewinn abzuholen. Geschieht dies nicht innerhalb einer in der E-Mail festgesetzten Frist, verfällt der Gewinn.
§5 Rückgabe von gekauften Waren
Eine Rückgabe gekaufter Bekleidung, Schuhe, Mützen, Strumpfhosen und Handschuhen ist innerhalb von 7 Tagen mit Kassenzettel möglich. Es wird das Geld retourniert.
Alle restlichen Warengruppen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
LOVED kidssecondhand verkauft in der Regel gebrauchte Waren Dritter in Kommission in eigenem Namen. Alle gebrauchten Waren können Gebrauchsspuren aufweisen. Diese stellen keinen Mangel dar. Die Ware wird gekauft wie gesehen.
§6 Gewährleistung von gekauften Waren
Gewährleistungsansprüche stehen Verbrauchern in Deutschland und der EU gesetzlich zu. Gebrauchte Ware hat eine Gewährleistung von 12 Monaten. Bei Erhebung von Gewährleistungsansprüchen ist hierzu der Kassenbon nötig.
§7 Haftung
LOVED kidssecondhand haftet nicht für geklaute oder verloren gegangene Waren aus dem Verkauf.
Diese Geschäftsbedingungen werden mit der Annahme des Warenbelegs, Kommissionsvertrags oder des Kassenzettels anerkannt.
Stand der AGBs: 29.08.2024
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